Selbst importieren
Gerichte und Preise als Tabelle einlesen — die Verwaltung führt Sie durch die Zuordnung der Spalten.
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Zahlen & Kontrolle
120 Gerichte abtippen will niemand. Wenn Ihre Karte schon irgendwo digital existiert, muss sie nicht neu erfasst werden.
Gerichte und Preise als Tabelle einlesen — die Verwaltung führt Sie durch die Zuordnung der Spalten.
Für einmalig 49 € übernehmen wir Ihren kompletten bisherigen Shop: Gerichte, Preise, Größen, Extras, Kategorien und Bilder — auch aus einem Portal-Auftritt bei Lieferando, Wolt oder Uber Eats. Danach können Sie sofort verkaufen.
Nach dem Import gehört die Karte Ihnen. Preise und Gerichte ändern Sie danach selbst, jederzeit.
Ihre Daten sind nicht eingesperrt: Speisekarte und Bestellungen lassen sich jederzeit exportieren.
Bei einer Karte mit Gerichten, Größen, Extras und Kategorien ist das Abschreiben aus einer alten Liste meist die größte Hürde beim Start eines neuen Shops. Existiert die Karte bereits digital — etwa als Tabelle oder bei einem Lieferportal —, muss dieser mühsame Schritt nicht noch einmal komplett von vorn erledigt werden. Wer das schon einmal versucht hat, weiß, wie viel Zeit dabei am Ende drauf geht.
Beim CSV-Import führt die Verwaltung durch die Zuordnung der Spalten zu Gericht, Preis und Kategorie, sodass eine vorhandene Tabelle direkt eingelesen werden kann. Wer lieber gar nichts selbst anfassen möchte, lässt stattdessen die komplette Übernahme durchführen — auch aus einem bestehenden Auftritt bei einem Portal wie Lieferando, Wolt oder Uber Eats. Welchen Weg Sie wählen, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit Sie selbst investieren möchten.
Die importierte Karte ist ein Startpunkt für den eigenen Shop, kein fertiger Endzustand, der unangetastet bleiben muss. Preise, Gerichte und Kategorien lassen sich danach jederzeit selbst anpassen, streichen oder ergänzen. Und die Daten sind ebenso jederzeit wieder exportierbar, falls sie an anderer Stelle noch einmal gebraucht werden sollten. Die Übernahme öffnet also nur die Tür, den Rest gestalten Sie danach ganz nach eigenem Ermessen.
Häufige Fragen
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